bis 50 %
Förderquote
RKW-Beratungsförderung (DIGI-Beratung)
RKW · Hessen und weitere Bundesländer
Geförderte Beratung rund um die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Produkten und Dienstleistungen – inklusive Analyse der Ausgangslage und Digitalisierungs-Fahrplan, in dem Qualifizierung ein fester Baustein ist.
- Für wen
- Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freie Berufe
- Konditionen
- 400 EUR Zuschuss je Beratungstag, maximal 50 % des Honorars, bis zu 15 Beratungstage pro Kalenderjahr
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Die DIGI-Beratung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Prozesse digitalisieren wollen. Beraterinnen und Berater unterstützen bei der Bestandsaufnahme, decken Optimierungspotenziale auf und entwickeln eine Digitalisierungs-Roadmap. Ein Qualifizierungsbaustein für die Mitarbeitenden lässt sich hier gut verankern.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Konditionen unterscheiden sich je nach RKW-Landesverband – wir klären im Erstgespräch, was für Ihr Bundesland gilt.
bis 50 %
Förderquote
Digitalisierungszuschüsse der Bundesländer
Jeweiliges Bundesland / Landesförderbank · bundeslandabhängig
Nachdem die Bundesprogramme ausgelaufen sind, sind die Digitalbonus- und Digitalisierungsprogramme der Länder das wichtigste Instrument für Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand – Qualifizierung ist in vielen Programmen förderfähiger Bestandteil.
- Für wen
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland
- Konditionen
- Je nach Bundesland 30 bis 50 % Förderquote, Höchstbeträge zwischen 5.000 und 50.000 EUR
- Maximal
- 50.000 €
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Die Länder fördern Digitalisierungsvorhaben mit unterschiedlichen Programmen, Quoten und Höchstbeträgen. Gefördert wird 2026 schwerpunktmäßig nicht mehr die reine Beschaffung von Standard-IT, sondern die tatsächliche Veränderung von Prozessen – dazu zählt der Kompetenzaufbau im Team.
Da sich Programme, Budgets und Antragsfristen laufend ändern, prüfen wir im Erstgespräch konkret, welches Programm in Ihrem Bundesland derzeit offen ist und ob Ihr Vorhaben hineinpasst.
bis 100 %
Förderquote
Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III
Agentur für Arbeit · bundesweit
Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, deren Tätigkeiten sich durch Technologie verändern. KI-Qualifizierung fällt genau in diesen Bereich.
- Für wen
- Beschäftigte in Unternehmen jeder Größe, mit gestaffelten Sätzen nach Unternehmensgröße
- Konditionen
- Zuschuss zu Lehrgangskosten, je nach Unternehmensgröße gestaffelt – für Kleinstunternehmen bis zu 100 %
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Gefördert werden Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder die von einem Strukturwandel betroffen sind. Die Höhe des Zuschusses zu den Lehrgangskosten richtet sich nach der Unternehmensgröße; bei kleinen Betrieben fällt sie am höchsten aus, zusätzlich ist ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich.
Zuständig ist der Arbeitgeber-Service Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Die Beratung dort ist kostenfrei und sollte vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Wir liefern Ihnen die Unterlagen zu Inhalten, Umfang und Qualifikationszielen, die dafür gebraucht werden.